Hintergründe und Fakten

Der Bürgerentscheid in Neunkirchen am Brand am 14.7.2013 ist entstanden, durch ein Bürgerbegehren mit dem Titel
Gemeindemittel für Kommune und nicht für Staatsstraße verwenden, das von über 1100 Wahlberechtigten der Marktgemeinde bis zum 17.April 2013 unterzeichnet wurde ( Wahlberechtigte Neunkirchens 6334 Personen).

Ausgangspunkt
ist ein geplanter Vertrag der Marktgemeinde mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg in Absprache mit dem Freistaat Bayern. Damit  soll die, seit Jahrzehnten gewünschte Verlegung der Staatsstraße St2243 -genannt Westumfahrung durch Eigenmittel der Gemeinde beschleunigt werden.

Es heißt darin, da die Marktgemeinde erwägt in Sonderbaulast zu gehen, werden die Planungskosten zur Erstellung von Untersuchungen für das Planfeststellungsverfahren zu ca 60 % (bis zu 110 000 .€) von der Marktgemeinde übernommen und beauftragt.
Im Gegenzug sichert das Staatl. Bauamt Bamberg eine bevorzugte Bearbeitung zu, sofern dies innerhalb des regulären Arbeitsablaufes möglich ist.

Die Standpunkte:
Während der überwiegende Teil des Marktgemeinderates dieses Vorgehen unterstützt und hofft damit tatsächlich eine frühere Fertigstellung der Straße beeinflussen zu können, sieht das Bürgerbegehren hier ein gravierend unübliches Verfahren, bei dem eine Kommune angeregt wird, in freistaatliche Aufgaben zu investieren, um sich eine Bevorzugung gegenüber den bestehenden Reihungen und Konzepten zu sichern. (Im Ausbauplan steht die Verlegung der Staatsstraße in 1R (Reserve= Baurecht bis 2025)).

An die Öffentlichkeit wurde die Wunschvorstellung des Rates vermittelt, dass die Umfahrung damit bereits 2019 fertiggestellt werden würde - noch weit vor anderen Maßnahmen der Stufe 1 und 1 Überhang.

Die Fakten

·         Planung  der Staatsstraße   Die Marktgemeinde beauftragt und finanziert 60% der Untersuchungen (das sind die diskutierten 110 000€), die  vom Straßenbauamt Bamberg benötigt werden, um das Planfeststellungsverfahren vorzubereiten. Dauer mindestens eine Vegetationsperiode und  ist Aufgabe des Freistaates.

·         Eröffnen und Durchführen des  Planfeststellungsverfahrens. Nach Erfahrungen des staatlichen Bauamt Bambergs ist dieser Prozess bei Ortumfahrungen erfahrungsgemäß sehr langwierig und die Dauer unkalkulierbar. Nach Abschluss eines Planfeststellungsverfahren liegt Baurecht vor. Es kann auch zu vollkommener Stilllegung der Pläne kommen (siehe Südumfahrung Uttenreuth). BürgerInitiative für Umweltverträgliche Mobilität Im Schwabachtal Südumfahrung

·         Finanzierung des Baues: Wenn Baurecht vorliegt, geht der  Freistaat von einer Realisierung in Sonderbaulast durch die Marktgemeinde aus. Der Haushalt des Marktes kann die dafür notwendige Eigenbeteiligung von mindestens 2 Mio € gar nicht aufbringen, was dem Marktgemeinderat bekannt ist. Daher wäre zum tatsächlich vorgezogenen Bau eine vorzeitige Finanzmittelfreigabe durch den Freistaat notwendig.

·         Finanzlage des Freistaates: Die Haushalte des Freistaates sind in den Bereichen Straßenneubau, Straßenerhalt und Hochwasserschutz  bekanntermaßen bereits seit Jahren unterfinanziert. Wenn hier das Geld für die notwendigen und bereits geplanten Maßnahmen schon jetzt äußerst knapp ist, ist jedoch ein vorzeitiger Bau durch den Freistaat nicht möglich oder zu vertreten.

Die Bayerische Bau- und Baustoffwirtschaft hat sich besorgt über die von der Bayerischen Staatsregierung geplanten tiefen Einschnitte im Staatsstraßenhaushalt der kommenden Jahre gezeigt.  

·         Notwendige Pflichtaufgaben der Marktgemeinde: Durch das Hochwasser vor kurzem, sind von der Marktgemeinde sowohl Reparatur und Neuanschaffungskosten beim evangelischen Kindergarten nötig. Der dringend notwendige Hochwasserschutz und entsprechende Konzepte werden seit Jahren bei der Verwaltung angemahnt und immer wieder verschoben. Ähnlich sieht es mit notwendigen Sicherheitsverbesserungen bei Verkehr und Schulwegen aus.

Gefährdungsstudie Bürgerinitiative MUNk e.V

·         Überregionale Bedeutung: Was geschieht wenn weitere Kommunen ebenfalls in der Reihung des Freistaates aufrücken möchten und vielleicht höhere Finanzmittel einsetzen (können)?


Hier werden nun durch den Bürgerentscheid die Bürger vor die Frage gestellt, wo der Markt Neunkirchen die rund 110 000 € einsetzen soll. Für eine erhoffte Beschleunigung durch Bezahlen freistaatlicher Aufgaben oder für notwendige und immer wieder aufgeschobene Pflichtaufgaben vor Ort.