Hintergründe und Fakten
Der
Bürgerentscheid in Neunkirchen am Brand am 14.7.2013 ist entstanden, durch ein
Bürgerbegehren mit dem Titel
Gemeindemittel für
Kommune und nicht für Staatsstraße verwenden, das von über 1100 Wahlberechtigten
der Marktgemeinde bis zum 17.April 2013 unterzeichnet wurde ( Wahlberechtigte
Neunkirchens 6334 Personen).
Ausgangspunkt ist ein geplanter Vertrag der Marktgemeinde mit dem
Staatlichen Bauamt Bamberg in Absprache mit dem Freistaat Bayern. Damit soll die, seit Jahrzehnten gewünschte
Verlegung der Staatsstraße St2243 -genannt Westumfahrung durch Eigenmittel der
Gemeinde beschleunigt werden.
Es heißt
darin, da
die Marktgemeinde erwägt in Sonderbaulast zu gehen, werden die Planungskosten
zur Erstellung von Untersuchungen für das Planfeststellungsverfahren zu ca 60 %
(bis zu 110 000 .€) von der Marktgemeinde übernommen und beauftragt.
Im Gegenzug sichert das Staatl. Bauamt Bamberg eine bevorzugte Bearbeitung zu, sofern
dies innerhalb des regulären Arbeitsablaufes möglich ist.
Die Standpunkte:
Während der überwiegende
Teil des Marktgemeinderates dieses Vorgehen unterstützt und hofft damit
tatsächlich eine frühere Fertigstellung der Straße beeinflussen zu können,
sieht das Bürgerbegehren hier ein gravierend unübliches Verfahren, bei dem eine
Kommune angeregt wird, in freistaatliche Aufgaben zu investieren, um sich eine
Bevorzugung gegenüber den bestehenden Reihungen und Konzepten zu sichern. (Im
Ausbauplan steht die Verlegung der Staatsstraße in 1R (Reserve= Baurecht bis
2025)).
An
die Öffentlichkeit wurde die Wunschvorstellung des Rates vermittelt, dass die
Umfahrung damit bereits 2019 fertiggestellt werden würde - noch weit vor
anderen Maßnahmen der Stufe 1 und 1 Überhang.
Die Fakten
·
Planung der Staatsstraße Die Marktgemeinde beauftragt und finanziert
60% der Untersuchungen (das sind die diskutierten 110 000€), die vom Straßenbauamt Bamberg benötigt werden, um
das Planfeststellungsverfahren vorzubereiten. Dauer mindestens eine
Vegetationsperiode und ist Aufgabe
des Freistaates.
·
Eröffnen
und Durchführen des
Planfeststellungsverfahrens.
Nach Erfahrungen des staatlichen Bauamt Bambergs ist dieser Prozess bei
Ortumfahrungen erfahrungsgemäß sehr langwierig und die Dauer unkalkulierbar.
Nach Abschluss eines Planfeststellungsverfahren liegt Baurecht vor. Es kann
auch zu vollkommener Stilllegung der Pläne kommen (siehe Südumfahrung
Uttenreuth). BürgerInitiative für Umweltverträgliche Mobilität Im Schwabachtal Südumfahrung
·
Finanzierung
des Baues: Wenn
Baurecht vorliegt, geht der Freistaat
von einer Realisierung in Sonderbaulast durch die Marktgemeinde aus. Der
Haushalt des Marktes kann die dafür notwendige Eigenbeteiligung von mindestens
2 Mio € gar nicht aufbringen, was dem Marktgemeinderat bekannt ist. Daher wäre
zum tatsächlich vorgezogenen Bau eine vorzeitige Finanzmittelfreigabe durch
den Freistaat notwendig.
·
Finanzlage
des Freistaates: Die
Haushalte des Freistaates sind in den Bereichen Straßenneubau, Straßenerhalt
und Hochwasserschutz bekanntermaßen
bereits seit Jahren unterfinanziert. Wenn hier das Geld für die notwendigen und
bereits geplanten Maßnahmen schon jetzt äußerst knapp ist, ist jedoch ein vorzeitiger
Bau durch den Freistaat nicht möglich oder zu vertreten.
Die Bayerische Bau- und Baustoffwirtschaft hat sich besorgt
über die von der Bayerischen Staatsregierung geplanten tiefen Einschnitte im Staatsstraßenhaushalt
der kommenden Jahre gezeigt.
·
Notwendige
Pflichtaufgaben der Marktgemeinde:
Durch das Hochwasser vor kurzem, sind von der Marktgemeinde sowohl Reparatur
und Neuanschaffungskosten beim evangelischen Kindergarten nötig. Der dringend
notwendige Hochwasserschutz und entsprechende Konzepte werden seit Jahren
bei der Verwaltung angemahnt und immer wieder verschoben. Ähnlich sieht es
mit notwendigen Sicherheitsverbesserungen bei Verkehr und Schulwegen aus.
Gefährdungsstudie Bürgerinitiative MUNk e.V
·
Überregionale Bedeutung: Was geschieht wenn weitere Kommunen
ebenfalls in der Reihung des Freistaates aufrücken möchten und vielleicht
höhere Finanzmittel einsetzen (können)?
Hier werden nun durch den Bürgerentscheid die Bürger vor die Frage gestellt, wo
der Markt Neunkirchen die rund 110 000 € einsetzen soll. Für eine erhoffte
Beschleunigung durch Bezahlen freistaatlicher Aufgaben oder für notwendige und
immer wieder aufgeschobene Pflichtaufgaben vor Ort.