Kann die Gemeinde die Realisierung der St 2243
durch vorzeitiges Erstellen von Gutachten sicher beschleunigen?
Nein -
Über die Bereitstellung der
Baukosten entscheidet der Freistaat (Landtag) nach Baurechterlangung. Falls dies
jedoch außerhalb des, vom Ministerrat beschlossenen Ausbauplanes,-also vor 2025- geschieht, stehen hier die Interessen der
anderen Landkreise Bayerns entgegen.
Finanzielle Mittel für die
Realisierung der St 2243 durch den Freistaat sind somit nicht vor 2025 vorgesehen.
Daher ist weder die
frühzeitige Gutachtenerstellung, noch das daraus
eventuell entstehende frühere Baurecht mit positivem Planfeststellungsabschluss
Garant einer Beschleunigung.