Kann die Gemeinde die Realisierung der St 2243 durch vorzeitiges Erstellen von Gutachten sicher beschleunigen?

Nein -

Über die Bereitstellung der Baukosten entscheidet der Freistaat (Landtag) nach Baurechterlangung. Falls dies jedoch außerhalb des, vom Ministerrat beschlossenen Ausbauplanes,-also vor 2025- geschieht, stehen hier die Interessen der anderen Landkreise Bayerns  entgegen.

Finanzielle Mittel für die Realisierung der St 2243 durch den Freistaat sind somit nicht vor  2025 vorgesehen.

Daher ist weder die frühzeitige Gutachtenerstellung, noch das daraus eventuell entstehende frühere Baurecht mit positivem Planfeststellungsabschluss Garant einer Beschleunigung.